An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich betont, dass es sich hier um eine rein private Website für unsere Familie, Freunde und Bekannte handelt!
Deshalb sind wir von der Impressumspflicht befreit und nehmen dieses Recht für uns in Anspruch.
Rechtliche Grundlagen zur Impressumspflicht in Deutschland
- 1. Gesetzliche Pflichtnorm: Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Seit dem 14. Mai 2024 gilt in Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das die frühere Impressumspflicht aus dem Telemediengesetz (TMG) fortführt.
Die Impressumspflicht selbst ist im § 5 DDG geregelt und bezeichnet die Informationspflicht des Angebotsbetreibers bei digitalen Diensten.
→ Ziel der Norm ist es, dass Nutzer und Behörden den Betreiber einer Online-Anwendung bzw. Website identifizieren und kontaktieren können.
- 2. Ausnahme für rein private Angebote
Explizit ausgenommen von dieser Pflicht sind rein private Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen und nicht geschäftsmäßig
betrieben werden:
Dies entspricht der Systematik der früheren Vorschriften (§ 5 TMG / § 55 RStV) und wurde auch nach Einführung des DDG nicht aufgehoben.
Eine rein private Website ist typischerweise ein Angebot, das keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt, keine Werbung, keine kommerziellen
Links/Affiliate-Programme und keine regelmäßige journalistische redaktionelle Tätigkeit enthält.
- 3. Abgrenzung geschäftsmäßig vs. privat
Die Rechtsprechung und juristische Literatur betonen, dass der Begriff „geschäftsmäßig“ nicht gleichbedeutend mit „kommerziell / gewinnorientiert“ ist.
Schon das dauerhafte Betreiben einer Website, die öffentlich frei zugänglich ist, kann unter den Begriff „geschäftsmäßig“ fallen, wenn sie nachhaltig
Inhalte anbietet, auch ohne Gewinnabsicht.
Familie, Freunden und Bekannten ist dieser Umstand bekannt. Gäste können uns jedoch einfach über das Kontaktformular schreiben,